ComplianceJetzt Hinweis geben

Die Theo Boeckels Nutzfahrzeuge GmbH hat ein System zur Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht für Sie eingerichtet.


Ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie unten angeben, können Sie selbst entscheiden. Falls Sie sich für eine Rückmeldung entscheiden und Ihre Kontaktdaten eingeben, erhalten Sie in Kürze eine Rückmeldung über den Eingang Ihres Hinweises unter den von Ihnen eingegebenen Kontaktdaten. Binnen 3 Monaten erhalten Sie von uns eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis und evtl. ergriffener Maßnahmen.

Ihre Mitteilung geht umgehend an unsere Ombudsstelle, die diese vertraulich behandelt und nach einer Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Compliance Stelle eskaliert.

Sie können Mitteilungen zu Rechtsvergehen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten, insbesondere in folgenden Bereichen, abgeben:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

Meldungen zu sonstigen Bereichen werden in der Regel nicht bearbeitet und sofort gelöscht. Sie erhalten in solchen Fällen keine Eingangsbestätigung.


HinweisgeberFormular